Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung
Autohaus Allrad Müller GmbH · Donaustraße 5 · 88046 Friedrichshafen
Transparenz · Fairness · Nachvollziehbarkeit
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, vielen Dank für Ihr Vertrauen in unseren Betrieb. Mit dieser Vereinbarung möchten wir Ihnen transparent erläutern, welche Leistungen wir für Sie erbringen und wie diese abgerechnet werden.
Diese Vergütungs- und Abrechnungsvereinbarung ist Bestandteil sämtlicher Werkstattaufträge, Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstiger Leistungen unseres Unternehmens. Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Kraftfahrzeuggewerbe (Kfz-Reparaturbedingungen, Stand 01/2022, ZDK) in ihrer jeweils gültigen Fassung (nachfolgend „AGB"). Bei inhaltlichen Widersprüchen zwischen dieser Vereinbarung und den AGB hat diese Vereinbarung Vorrang, soweit sie spezifischere oder ergänzende Regelungen enthält. Beide Dokumente liegen in unseren Geschäftsräumen aus und können dort jederzeit eingesehen werden. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie.
Mit der Erteilung eines Werkstattauftrages erkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung dieser Vereinbarung sowie der AGB an.
§ 2 Grundsatz unserer Vergütung
Unsere Stundenverrechnungssätze sind Vollkostensätze. Sie umfassen neben der Arbeitszeit am Fahrzeug auch Fachwissen, Aus- und Weiterbildung, Werkstattinfrastruktur, Spezialwerkzeuge, Prüf- und Messgeräte, Herstellerinformationen sowie Arbeitsvorbereitung und Dokumentation. Diagnosegeräte, Prüf- und Messgeräte sowie Spezialwerkzeuge werden nicht gesondert berechnet – ihr Einsatz ist in den Stundenverrechnungssätzen enthalten, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand, minutengenau erfasst. Auf dem Werkstattauftrag angegebene Arbeitszeiten sind Schätzwerte und stellen den voraussichtlichen Mindestaufwand dar – die Abrechnung erfolgt stets nach dem tatsächlich erforderlichen Zeitaufwand. Bei Fahrzeugen mit erhöhtem Rechercheaufwand (Oldtimer, Youngtimer, Importfahrzeuge, Sonderumbauten) behalten wir uns vor, gesonderte Stundenverrechnungssätze schriftlich zu vereinbaren. Die Pflicht zur Einzelausweisung von Leistungen und Ersatzteilen in der Rechnung ergibt sich aus AGB Abschnitt V. Nr. 1.
§ 3 Vorabklärung, Recherche und Auftragsvorbereitung
Vorabklärung und Auftragsvorbereitung umfassen u. a.: Bewertung der Kundenbeanstandung, technische Recherche, Abruf von Herstellerinformationen, Ersatzteilermittlung sowie Reparaturplanung. Für diese Leistungen berechnen wir derzeit 99,00 € netto (117,81 € brutto inkl. 19 % MwSt.) je Stunde, entsprechend 24,75 € netto (29,45 € brutto) je angefangene 15 Minuten.
Eine gesonderte Berechnung dieser Vorleistungen erfolgt insbesondere dann, wenn kein Reparaturauftrag zustande kommt, wenn ein vorgeschlagener Auftrag nicht beauftragt wird, wenn ein Auftrag nach umfangreichen Vorarbeiten abgebrochen wird oder wenn die Vorleistungen in keinem angemessenen wirtschaftlichen Verhältnis zum späteren Auftragsumfang stehen. Werden die Vorleistungen im Rahmen eines angemessenen Auftrages verwertet, erfolgt in der Regel keine gesonderte Berechnung.
Die Reparaturkostenkalkulation basiert auf dem vorgesehenen Reparaturweg und dem sichtbaren Fahrzeugzustand zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sie ist kein verbindlicher Kostenvoranschlag gem. §650 BGB. Verdeckte Schäden, Arbeitserschwernisse oder Arbeiten, die erst nach Zerlegung erkennbar werden, können nicht vorab kalkuliert werden. In diesen Fällen benachrichtigen wir den Kunden unverzüglich, holen eine Freigabe zur Auftragserweiterung ein und stellen den Mehraufwand gesondert in Rechnung.
§ 4 Wartung, Inspektion und Verschleißreparaturen
Für Wartungs-, Service- und übliche Verschleißarbeiten berechnen wir derzeit 129,00 € netto (153,51 € brutto inkl. 19 % MwSt.) je Stunde. Hierzu zählen beispielsweise Inspektionen, Wartungen, Ölwechsel, Bremsenservice, Batteriewechsel und übliche Verschleißreparaturen.
§ 5 Technisch Aufwendige Reparaturen
Für technisch aufwendige Reparaturen berechnen wir derzeit 142,77 € netto (169,90 € brutto inkl. 19 % MwSt.) je Stunde. Hierzu zählen insbesondere Motorarbeiten, Getriebearbeiten, Fahrwerks- und Lenkungsarbeiten, elektrische und elektronische Reparaturen, Steuergerätearbeiten, Sensorik, Verkabelung sowie komplexe Demontage- und Montagearbeiten.
§ 6 Diagnosearbeiten, Probefahrten und Kalibrierungsfahrten
Diagnosearbeiten, Probefahrten und Kalibrierungsfahrten sind eigenständige Arbeitswerte und werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet.
Für Diagnose- und Fehlersucharbeiten berechnen wir derzeit 147,06 € netto (175,00 € brutto inkl. 19 % MwSt.) je Stunde. Diagnosearbeiten umfassen u. a.: Fehlerspeicheranalyse, Messungen, Funktionsprüfungen, Prüfung elektrischer und elektronischer Systeme, Analyse komplexer Fehlerbilder sowie Auswertung von Herstellerinformationen.
Probefahrten und Kalibrierungsfahrten (z. B. ADAS, Spurhalteassistent, Geräuschsuche, Qualitätskontrolle) sind eigenständige Arbeitswerte und werden unabhängig vom Auftragstyp stets mit 129,00 € netto (153,51 € brutto inkl. 19 % MwSt.) je Stunde. Grundlage: AGB Abschnitt I. Nr. 3.
§ 7 Wichtiger Hinweis zur Diagnose
Ein Fehlerspeichereintrag stellt nicht automatisch die Fehlerursache dar – er ist lediglich ein Hilfsmittel. Die eigentliche Ursache kann weitere Prüfungen, Messungen, Recherchen oder Probefahrten erfordern. Diagnose bedeutet daher nicht automatisch, dass die Fehlerursache gefunden, ein Bauteil identifiziert oder eine Reparatur bereits durchgeführt wurde. Sie dient der systematischen Eingrenzung möglicher Fehlerursachen.
§ 8 Diagnosefreigaben und Auftragsablehnung
Diagnosearbeiten erfolgen ausschließlich im Rahmen der freigegebenen Zeit. Mit Ablauf endet unser Auftrag zunächst. Für jede Fortsetzung holen wir eine erneute Freigabe ein (AGB Abschnitt I. Nr. 1). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Folgeauftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Bearbeitung die Möglichkeiten unseres Betriebes überschreitet, technische, organisatorische oder betriebliche Gründe entgegenstehen oder wir den Auftraggeber aus sachlichen Gründen an einen anderen Fachbetrieb verweisen. In diesen Fällen informieren wir Sie über unsere Entscheidung und empfehlen Ihnen nach Möglichkeit einen geeigneten Fachbetrieb – z. B. einen markengebundenen Betrieb mit mit Hersteller Second Level Support. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall vergütungspflichtig, unabhängig davon, ob ein Folgeauftrag erteilt oder angenommen wird (vgl. § 3).
§ 9 Diagnosesysteme und technische Informationssysteme
Zur fachgerechten Bearbeitung moderner Fahrzeuge setzen wir professionelle Diagnosesysteme (u. a. Hella Gutmann Mega Macs X, Bosch Esitronic, Stellantis DIAG, herstellerspezifische Portale) sowie Oszilloskope, Spezialprüfgeräte und fahrzeugspezifisches Spezialwerkzeug ein. Deren Einsatz wird nicht gesondert berechnet – er ist in den Stundenverrechnungssätzen enthalten (vgl. § 2).
Für den Zugriff auf Herstellerportale können zusätzliche Kosten entstehen, z. B. für Software-Updates, Steuergeräteprogrammierungen, Codierungen, Online-Freischaltungen, Herstellerlizenzen, Tokens und digitale Zertifikate. Der Arbeitsaufwand wird nach dem jeweils gültigen Stundenverrechnungssatz berechnet. Zusätzliche Herstellerkosten werden gesondert weiterberechnet.
§ 11 Remote-Dienstleistungen
Bestimmte Arbeiten (z. B. Kalibrierungen, Codierungen, Wegfahrsperrenanpassungen) können durch externe Spezialisten über gesicherte Online-Verbindungen erbracht werden. Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand bzw. nach den uns berechneten Kosten.
§ 12 Zusatzarbeiten
Werden während der Arbeiten zusätzliche Mängel festgestellt, informieren wir Sie unverzüglich, in der Regel noch am selben Tag, über die voraussichtlichen Kosten und holen vor deren Durchführung Ihre Freigabe ein (vgl. AGB I. Nr. 1 und III. Nr. 1).
Hierfür setzen wir Ihnen eine angemessene Frist, in der Regel zwei Stunden nach Benachrichtigung, spätestens jedoch bis Geschäftsschluss desselben Tages, da das Fahrzeug bis zu Ihrer Rückmeldung in unserer Werkstatt, ggf. zerlegt auf der Hebebühne, verbleibt.
Reagieren Sie nicht innerhalb dieser Frist, gilt Folgendes:
a) Beträgt der Mehraufwand für die Zusatzarbeiten nicht mehr als 15 % der ursprünglichen Auftragssumme, führen wir die Zusatzarbeiten ohne weitere Rückfrage durch (Beispiel: bei einer Auftragssumme von 1.000 € entspricht dies bis zu 150 €, bei 1.500 € entsprechend bis zu 225 €).
b) Übersteigt der Mehraufwand diese Grenze und ist das Fahrzeug dadurch nicht verkehrssicher, treffen wir ausschließlich die notwendigen Maßnahmen, um einen gefahrlosen Zustand herzustellen bzw. das Fahrzeug sicher abzustellen. Eine darüberhinausgehende Reparatur erfolgt erst nach Ihrer Freigabe.
c) In allen übrigen Fällen stellen wir die Arbeiten bis zu Ihrer Rückmeldung ein. Den durch die Verzögerung entstehenden Mehraufwand, etwa für Aus- und Wiedereinbau, sowie ein Verwahrungsentgelt gemäß § 13 tragen Sie.
Die bestehende Bagatellregelung bis 50 € bleibt hiervon unberührt und gilt unabhängig von der Auftragssumme zusätzlich
§ 13 Abnahme und Verwahrungsentgelt
Abholung innerhalb 1 Woche ab Fertigstellungsanzeige; bei Tagesreparaturen innerhalb von 2 Arbeitstagen (vgl. AGB Abschnitt IV. Nr. 2). Für Fahrzeuge, die ohne Auftrag, ohne Entscheidung oder nach Fertigstellung auf unserem Betriebsgelände verbleiben, berechnen wir derzeit 19,00 € netto (22,61 € brutto) je Kalendertag für die ersten 5 Tage sowie 25,00 € netto (29,75 € brutto) ab dem 6. Kalendertag. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers (AGB Abschnitt IV. Nr. 3).
§ 14 Komplettpreisangebote (Richtpreise)
Für bestimmte Serviceleistungen bieten wir Komplettpreisangebote an, die Arbeitsleistungen und Ersatzteile zu einem gemeinsamen Gesamtpreis umfassen. Komplettpreisangebote werden als Richtpreise vereinbart. Ein Richtpreis ist kein verbindlicher Festpreis. Stellt sich bei der Durchführung heraus, dass der tatsächliche Aufwand den Richtpreis voraussichtlich um mehr als 15 % übersteigt, informieren wir Sie vorab und holen Ihre Freigabe ein, bevor wir die Arbeiten fortsetzen. Ohne Freigabe werden keine über den Richtpreis hinausgehenden Leistungen erbracht (AGB Abschnitt II. Nr. 2).
Enthalten: Arbeitsleistungen und Ersatzteile nach vereinbartem Umfang. Nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Zusatzteile und Verschleißmaterial, das sich erst bei der Durchführung als erforderlich erweist, Herstellerkosten für Software-Updates und Programmierungen (vgl. § 10), Remote-Dienstleistungen (vgl. § 11) sowie Zusatzarbeiten aufgrund neu festgestellter Mängel (vgl. § 12). Preisangaben in Komplettpreisangeboten verstehen sich als Bruttopreise inkl. 19 % MwSt. Nettobetrag und MwSt.-Anteil werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen (AGB Abschnitt V. Nr. 1).
§ 15 Zahlung
Der Rechnungsbetrag ist bei Fahrzeugabnahme fällig, spätestens jedoch innerhalb 1 Woche nach Fertigstellungsmeldung (AGB Abschnitt VI. Nr. 1). Das Fahrzeug wird erst nach vollständiger Begleichung des Rechnungsbetrages ausgeliefert. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Akzeptierte Zahlungsarten: Barzahlung, EC-/Girocard am EC-Terminal mit PIN-Funktion (bitte Tageslimit beachten) sowie Sofortüberweisung auf unser Konto. Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Debitkarten ohne Girofunktion gelten als Kreditkarten und können ebenfalls nicht zur Zahlung verwendet werden.
Eine angemessene Vorauszahlung kann bei Auftragserteilung verlangt werden. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig, ausgenommen Gegenforderungen aus demselben Auftrag (AGB Abschnitt VI. Nr. 2).
§ 16 Gewährleistung und Haftung
Gewährleistung und Haftung richten sich nach AGB Abschnitte VIII. und IX.: Sachmängelansprüche verjähren in 1 Jahr ab Abnahme. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf vertragswesentliche Pflichtverletzungen und vorhersehbare typische Schäden begrenzt. Die Haftung für Verlust von Geld und Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen wurden, ist ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Haftung bei arglistigem Verschweigen, bei Garantieübernahme sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 17 Streitbeilegung
Streitigkeiten aus diesem Auftrag können der zuständigen Kfz-Schiedsstelle vorgelegt werden, sofern unser Betrieb Mitglied der örtlich zuständigen Innung des Kraftfahrzeughandwerks ist (AGB Abschnitt XII. Nr. 1). Der Rechtsweg bleibt unberührt. Eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG erfolgt nicht und ist nicht verpflichtend (AGB Abschnitt XII. Nr. 2).
§ 18 Schlussbestimmung
Unser Ziel ist transparente und faire Zusammenarbeit. Diese Vereinbarung schafft vor Beginn der Arbeiten einen nachvollziehbaren Überblick über Leistungen, Aufwand und Kosten. Die vollständigen AGB (Kfz-Reparaturbedingungen ZDK, Stand 01/2022) sind Bestandteil jedes Werkstattauftrages und liegen in unseren Geschäftsräumen aus. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie.
Autohaus Allrad Müller GmbH · Donaustraße 5 · 88046 Friedrichshafen
Stand: 01/2026 · Gültig für alle Werkstattaufträge